Schöner wohnen und Steuern sparen- mit Ihrem Malermeister
Nutzen Sie den Steuervorteil von bis zu 1200 Euro
Voraussetzung für den Erhalt des Steuerbonus sind:
Eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Arbeitskosten müssen als seperater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.
Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.
Nachweis durch enen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.
Wann gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann im Nachhinein mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.